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Erbrecht

Gestalten statt streiten – klare Regelungen für den Erbfall

Erbrecht

Vorsorgen, gestalten, Streit vermeiden

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein wichtiger Schritt – nicht nur für den persönlichen Seelenfrieden, sondern auch zur Vermeidung späterer Konflikte unter den Erben. Im Erbrecht unterstütze ich Sie bei der Entwicklung individueller, rechtssicherer Nachlassregelungen, die Ihre persönlichen Vorstellungen und familiären Gegebenheiten berücksichtigen und die rechtliche Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche – sei es im familiären Kontext oder bei komplexen Vermögens- und Unternehmensstrukturen.

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist ein sensibler, aber wichtiger Schritt – für den eigenen Seelenfrieden ebenso wie für den Schutz der Hinterbliebenen. Im Erbrecht unterstütze ich Sie als Rechtsanwältin dabei, klare und rechtssichere Lösungen zu finden, die Ihren individuellen Vorstellungen und familiären Gegebenheiten gerecht werden.

Testament, Erbvertrag und Pflichtteil rechtlich absichern

Ich berate Sie umfassend bei Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, zum Pflichtteilsrecht, zur Vermögensnachfolge oder zur Absicherung nahestehender Personen. Auch bei komplexeren familiären oder unternehmerischen Konstellationen finden wir gemeinsam eine sachgerechte Lösung, die unnötige Konflikte im Erbfall vermeidet.

Darüber hinaus vertrete ich Sie in erb- und pflichtteilsrechtlichen Auseinandersetzungen, begleite Erbengemeinschaften und prüfe Ansprüche im Zusammenhang mit Nachlassregelungen – sowohl beratend als auch gerichtlich.

Sylvia Schapitz-013-2442

Notarielle Tätigkeiten wie die Beurkundung von Testamenten oder Erbverträgen übernehme ich im Rahmen meiner Funktion als Notarin.
Weitere Informationen zu meinem notariellen Leistungsangebot im Erbrecht finden Sie hier oder im Menübereich Notariat.

Rechtliche Gestaltung mit Weitblick

Ziel meiner erbrechtlichen Beratung ist es, Ihre Wünsche rechtlich wirksam zu gestalten und zugleich spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden. Das gilt besonders bei komplexen Familienverhältnissen, Vermögensstrukturen oder unternehmerischem Eigentum.

Wenn Sie bereits über eine Testamentsvollstreckung nachdenken oder Fragen zur Absicherung bestimmter Erben haben, finden Sie weitere Informationen hier.

Individuelle Beratung mit Weitblick

Klare Sprache – maßgeschneiderte Lösungen

Rechtliche Gestaltung als vorausschauende Maßnahme

Pflichtteilsrecht & Pflichtteilsergänzungsansprüche

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Erbrecht berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in Taunusstein, Wiesbaden und Umgebung bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen – oft im Zusammenhang mit komplexen Nachlass- oder Unternehmenskonstellationen.

Wer enterbt wird oder weniger erhält als erwartet, steht häufig vor rechtlich und emotional schwierigen Fragen. Und auch Erben sehen sich nicht selten mit hohen Zahlungsforderungen konfrontiert, die wirtschaftlich belastend sein können. Meine Aufgabe ist es, in dieser sensiblen Situation rechtliche Klarheit zu schaffen, die tatsächliche Anspruchslage sorgfältig zu prüfen und Ihre Position mit Nachdruck zu vertreten – außergerichtlich wie gerichtlich.

Typische Leistungen:

  • Berechnung und Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen gegenüber Erben
  • Bewertung und rechtliche Einordnung lebzeitiger Schenkungen
  • Strategieberatung im Vorfeld erbrechtlicher Auseinandersetzungen

Testament, Erbvertrag und Vermögensnachfolge zu Lebzeiten

Ein Testament oder Erbvertrag wirft oft Fragen auf: Ist das Dokument wirksam? Wurde es rechtssicher errichtet? Oder gibt es Anlass zur Anfechtung?

Typische Leistungen:

  • Prüfung und Auslegung von Testamenten
  • Unterstützung bei Testamentsanfechtung
  • Beratung zu Bindungswirkungen bei Erbverträgen (z. B. nach Ehegattentestament)
  • Konfliktlösung bei unklaren oder widersprüchlichen Verfügungen
  • Prüfung und Auslegung von lebzeitigen Übertragungsverträgen mit Rückforderungsrechten

Erbengemeinschaften & Auseinandersetzungen

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entstehen häufig Unsicherheiten – etwa zur Nachlassverwertung, Nutzungsregelung oder Auszahlung.

Typische Leistungen:

  • Beratung und Vertretung in Erbengemeinschaften
  • Auseinandersetzungsverträge oder Teilungsvereinbarungen
  • Vermeidung oder Lösung von Blockadesituationen unter Miterben
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