Auf dieser Seite finden Sie eine Kostenübersicht über anwaltliche und notarielle Leistungen. Sie erfahren, nach welchen rechtlichen Grundlagen sich die jeweiligen Kosten richten, wie sie berechnet werden und worauf Sie im Einzelfall achten sollten. Ziel ist es, Ihnen einen transparenten und verständlichen Überblick über mögliche Gebühren und Vergütungsmodelle zu geben – klar getrennt nach Notar- und Anwaltsbereich.
Detaillierte Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall zu erwarten sind.

Notarkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die dabei entstehenden Gebühren sind bundesweit einheitlich – unabhängig davon, welches Notariat Sie beauftragen. Die Höhe der Kosten ist in der Regel vom Geschäftswert abhängig, also z. B. dem Wert eines Grundstücks, einer Gesellschaft oder eines Erbteils. Dieses System stellt sicher, dass die Notarkosten für alle Beteiligten nachvollziehbar, kalkulierbar und sozial ausgewogen sind.
Ein weiterer Vorteil: In der Beurkundungsgebühr sind Beratung und Entwurf bereits enthalten, sodass hierfür keine zusätzlichen Kosten anfallen. Das sorgt für Kostentransparenz und Planbarkeit – von Beginn an.
Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Notarkosten.
Die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung werden anders berechnet. Für eine Erstberatung gilt in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das insbesondere für Verbraucher eine gesetzliche Begrenzung der Erstberatungsgebühr vorsieht.
Für alle weitergehenden Tätigkeiten wird im Vorfeld eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen. Diese orientiert sich am Umfang und der Komplexität des Mandats und gibt Ihnen Planungssicherheit. Möglich sind etwa Stundenhonorare oder pauschale Vergütungen – stets abgestimmt auf Ihre konkrete Situation.
Detaillierte Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Anwaltskosten