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Anwaltskosten

Anwaltskosten

Kostenübersicht für anwaltliche Dienstleistungen

Bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen entstehen Anwaltskosten, die entweder auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder im Rahmen einer individuellen Vergütungsvereinbarung abgerechnet werden.

Wesentliche Merkmale meiner anwaltlichen Vergütungspraxis sind:

  • Fixe gesetzliche Gebühr für die Erstberatung
  • Verlässlicher Kostenrahmen durch individuelle Vergütungsvereinbarung
  • Flexible Vergütungsmodelle
  • Einmalige rechtliche Einschätzung oder umfassendere, langfristige Begleitung

Erstberatung mit klar umrissenem Umfang

Die anwaltliche Erstberatung bietet Ihnen eine erste mündliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Fragestellung. Sie dient dazu, den Sachverhalt zu erfassen und eine überschlägige, pauschale rechtliche Einordnung vorzunehmen.

Die Erstberatung wird pauschal mit 190 € zzgl. USt abgerechnet. Bei besonders komplexen Sachverhalten kann die Gebühr auf 250 € zzgl. USt angepasst werden.

Die Erstberatung dient weder einer umfassenden rechtlichen Prüfung noch der Ausarbeitung einer Lösung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich im Gespräch erstmals mit dem Sachverhalt konfrontiert werde und möglicherweise weitere Recherchen, Rückfragen oder Unterlagen notwendig sind.

Was umfasst die Erstberatung?

  • Erste Sichtung und Bewertung des Sachverhalts im persönlichen Gespräch (telefonisch, per Video oder in der Kanzlei)
  • Erste grobe Einschätzung der rechtlichen Lage und denkbarer Vorgehensweisen
  • Klärung, ob und in welchem Umfang weiterer Beratungsbedarf besteht

Was ist nicht Bestandteil der Erstberatung?

  • Ausführliche rechtliche Analyse oder Stellungnahmen
  • Prüfung oder Kommentierung von Verträgen
  • Vorbereitung oder Abstimmung mit Dritten (z. B. Notaren, Steuerberatern)
  • Vorab-Sichtung umfangreicher Unterlagen
  • Schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs
  • Beantwortung weiterer Rückfragen nach dem Termin

Ziel der Erstberatung: eine erste fundierte Einschätzung – klar, fokussiert, ohne Verpflichtung

Mandatsvereinbarung für weitergehende Beratung

Geht Ihre Angelegenheit über die einmalige Erstberatung hinaus – etwa durch die Ausarbeitung eines Vertrags, die Prüfung umfangreicher Unterlagen oder eine fortlaufende rechtliche Begleitung –, erfolgt die weitere Tätigkeit entweder auf Grundlage des RVG oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Die Anwaltskosten werden transparent vor Aufnahme der Tätigkeit abgestimmt und richtet sich nach dem zu erwartenden Aufwand sowie dem Umfang der Leistungen. So erhalten Sie volle Kostenkontrolle und Planbarkeit.

Flexible Vergütungsmodelle abgestimmt auf Ihren Bedarf

Je nach Mandatsform und Beratungsintensität biete ich sowohl stundenbasierte Abrechnung als auch Pauschalvergütungen für bestimmte Leistungen an. Die Vergütungsstruktur wird dabei stets auf Ihre individuelle Situation und Zielsetzung zugeschnitten – sei es für ein punktuelles Anliegen oder eine längerfristige Zusammenarbeit.

Persönliche Kostenberatung – Transparent und Individuell

Für eine persönliche Übersicht der Anwaltskosten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir informieren Sie vorab über die anfallenden Kosten, damit Sie eine klare Vorstellung von den Kosten Ihrer anwaltlichen Angelegenheit haben.

Bitte zögern Sie nicht, uns für eine individuelle Kostenberatung zu kontaktieren.