
Der Notar spielt eine zentrale Rolle im deutschen Rechtsystem. Als unabhängiges, öffentliches Organ nehmen Notare zentrale Aufgaben in vielen Rechtsgebieten wahr und sorgen für die erforderliche Rechtssicherheit und ein Gleichgewicht der Interessen.
Die Aufgaben und die Verantwortung eines Notars sind somit von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren unseres Rechtssystems. Ihre Notarin Schapitz und unser Team nehmen diese Verantwortung jeden Tag aufs Neue sehr ernst und arbeiten mit großer Professionalität und Expertise für Ihre Rechtssicherheit.
Mehr Informationen zur der Stellung des Notars finden Sie auch unter Notar.de.
Allgemeine Informationen
Ja, nach deutschem Recht steht es Ihnen frei, den Notar Ihrer Wahl zu beauftragen. Es gibt keine geographischen Beschränkungen, das heißt, Sie können jede Notarin oder jeden Notar in Deutschland wählen, unabhängig davon, wo Sie oder die andere Partei wohnhaft sind oder wo das betroffene Grundstück liegt. So haben Sie die Möglichkeit, eine Notarin oder einen Notar auszuwählen, der/die Ihnen aufgrund der Expertise, der Serviceorientierung, des Standortes oder aufgrund anderer Kriterien am geeignetsten erscheint.
Der Unterschied zwischen einer notariellen Beurkundung und einer Beglaubigung liegt hauptsächlich im Umfang der rechtlichen Prüfung und der rechtlichen Wirkung der Dokumente:
Notarielle Beurkundung:
- Bei einer notariellen Beurkundung erstellt der Notar ein vollständiges Dokument, wie einen Vertrag oder eine Willenserklärung, und bestätigt dessen Inhalt sowie die Echtheit der Unterschriften.
- Der Notar prüft die Identität der Beteiligten, deren Geschäftsfähigkeit und berät sie über die rechtlichen Folgen des Dokuments.
- Er liest das Dokument vor, erläutert es und stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt verstehen und freiwillig zustimmen.
- Die Beurkundung hat eine hohe Beweiskraft und ist oft für die Gültigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte erforderlich, wie bei Immobilienkaufverträgen oder Gesellschaftsgründungen.
Beglaubigung:
- Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Originaldokument.
- Es findet keine inhaltliche Prüfung oder Beratung durch den Notar statt.
- Beglaubigungen werden häufig für die Vorlage von Dokumenten bei Behörden oder Gerichten benötigt, wenn die Echtheit der Unterschrift oder des Dokuments nachgewiesen werden muss.
Die notarielle Beurkundung im deutschen Rechtssystem sichert durch die präventive Rechtskontrolle die Rechtssicherheit und schützt unerfahrene Beteiligte vor rechtlicher Benachteiligung, was zur Vermeidung späterer Streitigkeiten beiträgt. Notare prüfen die Verträge sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten fair behandelt werden und dass die Abmachungen rechtlich gültig sind. Dieses Vorgehen hilft, spätere Auseinandersetzungen zu verhindern.
Notarielle Urkunden besitzen zudem eine hohe Beweiskraft und sind vor Gericht in ihrer Beweiskraft unanfechtbar. Außerdem fungieren sie als Vollstreckungstitel, wodurch langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren oft umgangen werden können. Insgesamt gewährleisten Notare eine umfassende rechtliche Absicherung und erleichtern die Durchsetzung von Ansprüchen.
Notarielle Beurkundung und Beratung
Eine notarielle Beurkundung ist in Deutschland in verschiedenen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest dringend anzuraten, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Notarielle Beurkundungen sind immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Gesetzgebende die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Zu den wichtigsten Fällen, in denen eine notarielle Beurkundung erforderlich oder dringend anzuraten sind, gehören:
- Immobilien: Kaufverträge über Grundstücke oder Immobilien sowie die Bestellung von Hypotheken und Grundschulden.
- Gesellschaftsrecht: Gründung von Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, Änderungen im Gesellschaftsvertrag und Übertragung von Geschäftsanteilen.
- Ehe und Familie: Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Erbverträge.
- Erbrecht: Testamente und Erbverträge, Anträge auf Erteilung eines Erbscheins, Regelungen zur Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge und Schenkungsverträge erfordern oft die notarielle Form, wenn Testamente nicht handschriftlich verfasst werden.
- Schenkung: Verträge über Schenkungen von Immobilien oder anderen bedeutenden Vermögenswerten.
- Vorsorge: Für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen ist eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung sinnvoll, um im Ernstfall die Wirksamkeit zu garantieren.
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Notare können bei der Erstellung von Scheidungsvereinbarungen, Nachlassauseinandersetzungen und der Erstellung vollstreckbarer Urkunden helfen und als Schlichter oder Mediator tätig werden.
Ja, ein Notar kann Sie juristisch beraten, insbesondere in den Bereichen, in denen notarielle Dienstleistungen erforderlich oder empfohlen werden. Notare sind umfassend ausgebildet und verfügen über juristisches Fachwissen, das sie nutzen, um Sie über die rechtlichen Aspekte und Konsequenzen Ihrer Angelegenheiten aufzuklären. Sie bieten Beratung an, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente und Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.
Die Beratung durch einen Notar ist unparteiisch und zielt darauf ab, einen fairen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten zu erreichen. Notare beraten Sie auch darüber, wie Sie Ihre Ziele rechtssicher umsetzen können und informieren Sie über mögliche Risiken und Alternativen.
Die Dauer einer notariellen Beratung kann variieren und hängt von der Komplexität des Anliegens ab. Einfache Angelegenheiten können möglicherweise innerhalb von wenigen Minuten bis zu einer Stunde geklärt werden, während komplexere Fälle, wie die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen oder die Erstellung von Testamenten, mehr Zeit in Anspruch nehmen können.
Um die Beratung effizient zu gestalten, können Sie unser Tool für Online Formulare nutzen, welches Sie durch alle erforderlichen Unterlagen führt.
Bei einer notariellen Beurkundung werden rechtlich bedeutsame Erklärungen und Verträge von einem Notar förmlich festgehalten. Der Ablauf sieht typischerweise wie folgt aus:
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Vorbereitung: Vor dem Termin bereitet der Notar den Entwurf des Dokuments vor, basierend auf den Informationen und Wünschen der Beteiligten.
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Identitätsprüfung: Zu Beginn des Beurkundungstermins prüft der Notar die Identität aller anwesenden Parteien anhand von Ausweisdokumenten.
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Aufklärung und Beratung: Der Notar erläutert den Inhalt des Dokuments, stellt sicher, dass alle Beteiligten den Inhalt verstehen und klärt über rechtliche Konsequenzen auf.
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Vorlesen des Dokuments: Der Notar liest das gesamte Dokument laut vor, um sicherzustellen, dass es den Willen der Beteiligten korrekt wiedergibt.
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Zustimmung und Unterschriften: Nach dem Vorlesen bestätigen die Beteiligten ihre Zustimmung und unterschreiben das Dokument in Anwesenheit des Notars.
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Beurkundung: Der Notar versieht das Dokument mit seinem Amtssiegel und seiner Unterschrift, womit die Beurkundung formal abgeschlossen ist.
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Abschluss: Der Notar informiert die Beteiligten über die nächsten Schritte, wie die Registrierung im Grundbuch oder Handelsregister.
Kosten und Sprachen
Die Kosten für eine notarielle Beurkundung in Deutschland sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Gebührenordnung für Notare, dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren hängen vom Wert des Rechtsgeschäfts ab, das beurkundet wird. Je höher der Wert des Geschäfts, desto höher sind in der Regel die Notarkosten. Notarkosten sind bei allen Notaren gleich. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist mit Kosten verbunden, auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt.
Die Dienstleistungen eines Notars werden hauptsächlich auf Deutsch angeboten, da dies die offizielle Amtssprache ist. Wir bieten jedoch auch Beratungen und Beurkundungen auf Englisch an, um den Bedürfnissen internationaler Mandanten gerecht zu werden.
In Fällen, in denen der Notar nicht selbst über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kann ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden, um eine korrekte Kommunikation und Verständigung zu gewährleisten.
Terminvereinbarung und Ablauf
Die Dauer des Prozesses einer notariellen Beurkundung hängt stark von der Art des Rechtsgeschäfts und dessen Komplexität ab. Einfache Beurkundungen, wie Vollmachten oder einfache Kaufverträge, können oft innerhalb eines einzigen Termins abgeschlossen werden, der in der Regel zwischen 30 Minuten und einer Stunde dauert.
Komplexere Angelegenheiten, wie Immobilienkaufverträge, Unternehmensgründungen oder Erbverträge, benötigen mehr Zeit, da hier oft umfangreiche Vorbereitungen, Prüfungen und Beratungen erforderlich sind. Der gesamte Prozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken, insbesondere wenn verschiedene Parteien involviert sind oder zusätzliche Dokumente wie Grundbuchauszüge oder behördliche Genehmigungen eingeholt werden müssen.
Sie können einen Termin telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Kanzlei vereinbaren. Es ist sinnvoll, den Grund für die notarielle Dienstleistung kurz zu erläutern, damit der Notar einschätzen kann, wie viel Zeit für den Termin eingeplant werden sollte und ob vorab bestimmte Unterlagen benötigt werden.
Es empfiehlt sich unser Online Formular zu verwenden, um die benötigten Dokumente und Informationen vor dem Termin bereitzustellen und Ablauf so effizient wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns dies möglichst frühzeitig mitzuteilen. Ein neuer Termin wird dann nach Möglichkeit geplant.
Kann ein Notar auch Hausbesuche machen oder müssen alle Dienstleistungen in der Kanzlei stattfinden?
Ein Notar kann unter bestimmten Umständen auch Hausbesuche machen, wenn es die Situation erfordert. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Partei aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, das Notarbüro aufzusuchen. Allerdings sind Hausbesuche eher die Ausnahme und müssen im Voraus mit dem Notar abgesprochen und geplant werden.
Änderungen und internationale Angelegenheiten
Eine bereits getroffene notarielle Vereinbarung zu ändern oder aufzuheben, erfordert in der Regel eine erneute notarielle Beurkundung und die Zustimmung aller beteiligten Parteien.
Der Notar wird einen neuen Urkundenentwurf vorbereiten, der dann von allen Beteiligten unterschrieben werden muss. Falls die Vereinbarung in einem öffentlichen Register eingetragen wurde, muss auch die Änderung oder Aufhebung dort vermerkt werden.
Beachten Sie, dass für die Änderung oder Aufhebung einer notariellen Vereinbarung erneut Notarkosten anfallen. Es ist ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um die Konsequenzen und das korrekte Vorgehen zu verstehen.
Ja, notarielle Dokumente können auch international anerkannt werden, allerdings hängt dies von den jeweiligen Rechtsvorschriften des Landes ab, in dem das Dokument verwendet werden soll. Um die Anerkennung und Rechtswirksamkeit eines deutschen notariellen Dokuments im Ausland zu erleichtern, kann es erforderlich sein, das Dokument mit einer sogenannten Apostille oder einer Legalisation zu versehen.
Apostille: Eine Apostille ist eine Form der Beglaubigung, die unter den Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation anerkannt wird. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Legalisation: In Ländern, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören, ist oft eine Legalisation erforderlich. Dies ist ein etwas aufwendigerer Prozess, bei dem das Dokument zunächst vom Auswärtigen Amt und anschließend von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll, beglaubigt wird.
Eine Apostille ist eine Form der Beglaubigung, die international verwendet wird, um die Echtheit von öffentlichen Urkunden zu bestätigen. Sie wird im Rahmen des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 verwendet, dem viele Länder weltweit beigetreten sind. Die Apostille bescheinigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft der unterzeichnenden Person sowie die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Sie benötigen eine Apostille, wenn Sie eine öffentliche Urkunde, in einem anderen Land vorlegen müssen, das Teil des Haager Apostille-Übereinkommens ist. Die Apostille erleichtert die internationale Verwendung von Dokumenten, indem sie die Notwendigkeit einer mehrstufigen Legalisation durch Konsulate oder Botschaften ersetzt.
Datenschutz
Ihre Daten werden vom Notar streng vertraulich behandelt und geschützt. Notare unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und müssen die Datenschutzbestimmungen einhalten. Sie ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Informationen und Dokumente vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung geschützt sind.
Dazu gehören physische und technische Sicherheitsvorkehrungen wie verschlossene Aktenschränke, sichere Archivräume und verschlüsselte Datenübertragung sowie IT-Sicherheitssysteme zum Schutz elektronischer Daten. Darüber hinaus dürfen Ihre Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden, und nur so lange, wie es für die notarielle Tätigkeit erforderlich ist. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten ordnungsgemäß gelöscht oder vernichtet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.